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   VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96, 14-II-96   

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https://dejure.org/1996,6935
VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96, 14-II-96 (https://dejure.org/1996,6935)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.05.1996 - 11-IV-96, 14-II-96 (https://dejure.org/1996,6935)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - 11-IV-96, 14-II-96 (https://dejure.org/1996,6935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 264 (Ls.)
  • ZUM 1996, 603
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93

    Zulassung des "Deutschen Sport Fernsehens" für einen Satellitenkanal

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Dies hängt davon ab, ob Landesmedienanstalten diejenigen Voraussetzungen erfüllen, unter denen ausnahmsweise die Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts anzuerkennen ist, namentlich ob sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die unmittelbar dem durch das Grundrecht der Rundfunkfreiheit geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1993, 550).

    Auf dieser Grundlage läßt sich bei nur summarischer Prüfung im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht feststellen, daß die auf eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 20 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf gestützte Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (ebenso BVerfG NVwZ-RR 1993, 550).

    Dagegen haben abstrakte Gefährdungen, deren Verwirklichung in dem begrenzten Zeitraum der anhängigen Hauptsacheverfahren eher fernliegend scheint, bei der Folgenabwägung außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1993, 550 [551]).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    schon im Regelfall so schwerwiegend sein, daß sie den Erlaß einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so darf der Verfassungsgerichtshof von der Möglichkeit, ein Gesetz vorläufig außer Vollzug zu setzen, nur unter gesteigerten Voraussetzungen und mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (zuletzt SächsVerfGH, Beschluß vom 9. November 1995; vgl. BVerfGE 82, 310 [313]).

    Bei offenem Ausgang der Hauptsache sind die Folgen abzuwägen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, das angegriffene Gesetz aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 310 [312] m.w.N.).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Hierzu bedarf es neben materiellen Regelungen geeigneter Organisationsund Verfahrensvorschriften, welche dazu bestimmt sind, den Gefahren entgegenzuwirken, die dem Prozeß der freien Meinungsbildung durch die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht drohen (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [152 f, 172]; 83, 238 [296]; 90, 60 [88]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Hierzu bedarf es neben materiellen Regelungen geeigneter Organisationsund Verfahrensvorschriften, welche dazu bestimmt sind, den Gefahren entgegenzuwirken, die dem Prozeß der freien Meinungsbildung durch die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht drohen (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [152 f, 172]; 83, 238 [296]; 90, 60 [88]).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Hierzu bedarf es neben materiellen Regelungen geeigneter Organisationsund Verfahrensvorschriften, welche dazu bestimmt sind, den Gefahren entgegenzuwirken, die dem Prozeß der freien Meinungsbildung durch die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht drohen (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [152 f, 172]; 83, 238 [296]; 90, 60 [88]).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Hierzu bedarf es neben materiellen Regelungen geeigneter Organisationsund Verfahrensvorschriften, welche dazu bestimmt sind, den Gefahren entgegenzuwirken, die dem Prozeß der freien Meinungsbildung durch die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht drohen (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [152 f, 172]; 83, 238 [296]; 90, 60 [88]).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Dies mag etwa der Fall sein, wenn ein Grundrecht aufgrund seiner Eigenart ein auf Dauer und Beständigkeit angelegtes Schutzkonzept erfordert und deshalb bloß kurzfristige gesetzgeberische Versuche ausschließt (vgl. BVerfGE 86, 390 [396]).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    BVerfG DVBl. 1994, 753).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.1997 - 10-IV-96

    Beschränkung der Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in Kabelanlagen ;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin zu 1), der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (Landesanstalt), Vf. 10-IV-96, und der abstrakte Normenkontrollantrag des Antragstellers zu 2), Vf. 13-IV-96, richten sich gegen Vorschriften des am 1. Februar 1996 in Kraft getretenen.
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